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Checkliste mit Icons für eine barrierefreie Website auf blauem Hintergrund
Jérôme Grad Lesezeit:

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025

Regelungen, Ausnahmen, Maßnahmen

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Deutschland in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen die meisten Websites barrierefrei gestaltet sein. Wen dies betrifft, welche Ausnahmen es gibt und welche Maßnahmen erforderlich sind: Wir haben in diesem Blogbeitrag die wichtigen Punkte im Überblick zusammengefasst.

Das Wichtigste auf einen Blick:

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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Abstrakt gesagt: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 des Europäischen Parlaments, welche Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen festlegt, in nationales Recht um. Diese Richtlinie zur Barrierefreiheit wird auch als European Accessibility Act (EAA) bezeichnet.

Konkreter formuliert: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) macht Barrierefreiheit digital zur Norm

Wann tritt das BSFG in Kraft?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt mit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Produkte und Dienstleistungen, die nach nach Datum angeboten werden, müssen nach § 3 (1) BFSG barrierefrei zur Verfügung gestellt werden.

Betrifft das BFSG meine Website?

Neben Produkten wie Computer, Tablets, Fernsehgeräte oder Fahrausweisautomaten fallen auch Dienstleistungen unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. So sind in §1 (3) BFSG folgende Dienstleistungen aufgelistet:

Für Websites relevant ist unter §2 (26) der elektronische Geschäftsverkehr. Dort steht: “Dienstleistungen der Telemedien, die über Webseiten und über Anwendungen auf Mobilgeräten angeboten werden und elektronisch und auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden.” Damit lässt sich das Gesetz so interpretieren, dass Websites mit Angeboten, die man buchen und bezahlen kann, inbegriffen sind. 

Aber auch sämtliche anderen geschäftlichen Transaktionen, die über eine Website vorgenommen werden, können zum elektronischen Geschäftsverkehr gezählt werden. Damit fallen nicht nur Websites mit E-Commerce unter die Regelung, sondern auch Websites mit Terminbuchung, Formularen sowie anderen Kontakt- und Interaktionsmöglichkeiten. Das betrifft nahezu jede Website.

Welche Ausnahmen vom BFSG gibt es für Unternehmen?

Vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ausgenommen sein können Kleinunternehmen die folgende Voraussetzungen erfüllen müssen: Es dürfen weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt sein und der jährlicher Gesamtumsatz oder die Bilanzsumme müssen weniger als 2 Millionen Euro betragen. Diese Ausnahme gilt allerdings nicht für Unternehmen, die Produkte anbieten, die im BFSG gelistet sind. 

Auch falls die Änderungen an einer Dienstleistung ein wirtschaftliches Risiko für das Unternehmen darstellen, kann das Unternehmen von den Pflichten des BFSG (temporär) freigesprochen werden.

Zudem fallen auch Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen nicht unter das BFSG, sofern sie als Dateiformate oder aufgezeichnete Medien vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden oder als Archive gelten, da ihre Inhalte nach dem 28. Juni 2025 weder aktualisiert noch überarbeitet werden. 

Unter Umständen nicht barrierefrei gestaltet sein müssen auch B2B-Website sowie Blogs, die als reine Präsentationsseite fungieren, solange darauf kein Online-Shop oder andere interaktive Elemente integriert sind. 

Eine erste Prüfung lässt sich via BFSG-Checker durchführen. Weiterführende Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen und rechtlichen Regelungen stellt die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bereit. Wir raten dazu, stets eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um den jeweiligen Einzelfall juristisch prüfen zu lassen.

7 Icons zur Illustration für eine barrierefreie Website auf blauen Hintergrund

Barrierefreie Website erstellen

Definition, Vorteile, Barriere-Arten und Checkliste mit Anleitung, damit der Zugang für alle beim Webauftritt gelingt.

Was ist mit Barrierefreiheit für Websites gemeint?

Barrierefreie Websites sind zunächst so gestaltet, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen, geistigen oder sensorischen Einschränkungen – Zugang zu den Inhalten haben und die Seiten nutzen können. Auch wenn eine barrierefreie Website meist nicht zu erreichen ist, weil 100% Barrierefreiheit kaum umsetzbar ist, so sollte eine barrierearme Website folgende Eigenschaften erfüllen:

  1. Wahrnehmbarkeit: Informationen und Bedienelemente sollen für alle Nutzer zugänglich sein, auch wenn einzelne Sinne eingeschränkt sind. Als Beispiele lassen sich Farbkontraste nennen oder Alttexte für Bilder, damit auch blinde Menschen den Inhalt verstehen.
  2. Bedienbarkeit: User müssen durch die Website navigieren. Ein Beispiel: alle interaktiven Elemente (Navigationsreiter, Links, Schaltflächen, Formulare) müssen auch mittels Tastatur bedienbar sein.
  3. Verständlichkeit: Informationen und deren Darstellung sollen für die Nutzer leicht verständlich und nachvollziehbar sein. Beispiel: Klare Navigationsstruktur und ein leicht verständlicher Text ohne Fachbegriffe, Passiv und langen Sätzen.
  4. Robustheit: Die Website sollte auf einer Vielzahl von Geräten zuverlässig funktionieren. Das gilt für die verschiedenen Browser, Endgeräte sowie assistierende Technologie wie Screenreader oder Braille-Zeichen.

Diese vier Prinzipien der Barrierefreiheit (Four Principles of Acccessibility) stellen die Grundlage der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Die WCAG wiederum gelten als Standard für barrierefreie Websites und finden auch im BFSG Anwendung. Eine barrierefreie Website muss dabei die Kriterien des Level A und AA erfüllen. Die EU-Norm EN 301 549 orientiert sich ebenfalls an diesen seit Jahren etablierten Richtlinien.

Vorteile einer barrierefreien Website

Neben den gesetzlichen Anforderungen ist eine barrierearme Website für Unternehmen auch aus anderen Gründen sinnvoll.

So lassen sich mit einer barrierearmen Website mehr Zielgrupppen erreichen. Laut Statistischem Bundesamt wurden 2019 insgesamt 10,4 Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland erfasst, also immerhin 12,5 Prozent der Bevölkerung. Dabei ist nicht nur an Menschen mit schwerer Behinderung zu denken, die Braille-Zeichen, Screenreader oder zwingend eine Tastatur benötigen. Auch Menschen mit Sehschwäche, motorischen Einschränkungen oder Konzentrationsschwächen sowie Nicht-Muttersprachler sind hier zu berücksichtigen. 

Dazu kommen auch temporär oder situationsbedingte Einschränkungen wie z.B. nach einem Handbruch. Ein weiterer Aspekt: die älter werdende Gesellschaft im Rahmen des demographischen Wandels – 80% der beeinträchtigten Menschen ist über 55 Jahre alt.

Mit der größeren Zielgruppe erhöht ein Unternehmen auch die Wahrscheinlichkeit auf mehr Umsatz und Wachstum. Zudem zahlen die Merkmale für barrierefreie Websites auch auf die Suchmaschinenoptimierung ein. Ein kleiner Exkurs, wie Barrierefreiheit SEO beeinflusst, haben wir in unserem Blogbeitrag zu barrierefreie Websites erläutert.

Welche Beeinträchtigungen gibt es?

Es lassen sich grob vier verschiedene Einschränkungen festhalten, die User erfahren können:

Konkrete Barrieren auf Websites

Für Menschen mit Beeinträchtigungen können verschiedene Aspekte die Nutzung einer Website erschweren. Häufige Probleme sind ein Mangel oder Fehlen von:

Checkliste für eine barrierefreie Website mit 7 Punkten

Maßnahmen für eine barrierefreie Website

Um den Anforderungen einer barrierefreien Website hinsichtlich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gerecht zu werden, müssen Sie für Ihre Website auf folgende Punkte achten:

Checkliste für eine barrierefreie Website

Hinweis: Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern muss fortlaufend begleitet werden. Führen Sie Barrierefreiheitstests stets für Desktop und mobile durch.

Redaktionelle Maßnahmen

Dies ist nur eine Auswahl einiger redaktioneller Maßnahmen. In unserem Blogbeitrag zu barrierefreie Websites haben wir diese detailliert und mit Beispielen aufgelistet. Eine gesamte Übersicht aller relevanten Maßnahmen lässt sich über WCAG erfassen.

Technischer Maßnahmen

Profilbild von Viviane Gebelein mit einer rosa Strickjacke

Mit toujou zur barrierefreien Website

Sie suchen nach einem persönlichen Partner, der Sie auf technischer Ebene bei der barrierefreien Website unterstützt? toujou bietet korrekte HTML-Auszeichnungen. Unsere Designvorlagen können per CSS jederzeit individualisiert werden – ohne Barrierefreiheit zu missachten.

Wir begleiten Sie gerne vom Umzug und Übertragen alter Inhalte bis zum Livegang – und bleiben auch danach gerne Ihr Ansprechpartner. Fragen Sie unverbindlich an.

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Tools für mehr Barrierefreiheit auf der Website

Gesamte Website auf dem Prüfstand

Kontraste und einfache Sprache

Kompatibilität für Screenreader und PDFs

Um eine Website auf Barrierefreiheit zu prüfen, nutzen Sie am besten selbst einen Screenreader. NonVisual Desktop Access (NVDA) bietet einen kostenfreien Screenreader zum Download an.

Wer nur PDFs überprüfen möchte, findet mit dem PDF Accessibility Checker ein kostenfreies Software-Tool der Schweizer Stiftung »Zugang für alle«.

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